Die Bundesratsinitiative die das Kabinett in Stuttgart berief, lässt vor allem die Inkasso-Branche aufhorchen. Diese hat derweilen einen recht mühsamen Job um an das Geld der Schuldner zu kommen. Grund dafür ist die aktuelle Rechtslage, die besagt, dass der Schuldner sein Vermögen erst offen legen muss (Offenbarungseid), wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos war. Dies dauert aber zu lange und gibt den Schuldnern genügend Zeit das wahre Vermögen zu verschleiern und zu verstecken. Nun hat der Gläubiger das Nachsehen und genau hier möchte man nachbessern. Die Bundesratsinitiative sieht vor, dass sofort während der Zwangsvollstreckung, alle Karten auf den Tisch gelegt werden müssen. So sieht der Gläubiger sofort ob etwas zu holen ist und vor allem was.
Sollte das Gesetz wie geplant beschlossen werden, tritt es allerdings erst im 1. Januar 2012 in Kraft. Und ein weiterer Schwachpunkt offenbart sich im neuen Verfahren. So soll dieses erst ab Beträge von mehr als 600 Euro gelten. Begründet wird diese Grenze vom Justizministerium in Stuttgart mit der Verhältnismäßigkeit. Laut Experten liegen die meisten Summen bei 500 Euro und wären somit auch nicht betroffen.
Fest steht, es bleibt immer noch einfach auf Pump zu kaufen und sich den Konsequenzen zu entziehen.