Rechte und Pflichten als Radfahrer

Immer häufiger ist die Rede von sogenannten „Kampf-Radlern“, welche besonders aggressiv und ohne Rücksicht auf Verluste fahren. Ihnen wird nachgesagt sich an keinerlei Verkehrsregeln zu halten und somit nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Dass dies jedoch nicht immer böse Absicht ist, wird bei der Diskussion oftmals vergessen. So wissen selbst Verkehrspolizisten nicht immer, was in welcher Situation die richtige Entscheidung ist.

Unbekannte Regelungen
Vielen Radfahrern sind die Regelungen, welche für sie im Straßenverkehr gelten, gar nicht genau bekannt. So haben die Teilnehmer einer Umfrage der „ZEIT“, wobei verschiedene Verkehrssituationen einzuschätzen und anzugeben war, wie man reagieren würde, durchschnittlich lediglich die Hälfte der Situationen richtig beurteilt. Dabei wurden Fragen gestellt, wie „Dürfen Hunde vom Fahrrad aus an der Leine geführt werden?“ oder „Wie verhalten Sie sich als Radfahrer richtig, wenn Sie einen Zebrastreifen überqueren wollen?“

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Einem Rennradfahrer wurde diese Unkenntnis nun zum Verhängnis. Er benutzte anstatt des ausgeschilderten und somit benutzungspflichtigen Radwegs auf dem Bürgersteig, die Straße, wobei er auf einer Ölspur ausrutschte und sich durch den folgenden Sturz verletzte. Er verklagte den Autofahrer, dessen Fahrzeug die Ölspur verursachte, auf Schadensersatz. Vor Gericht wurde ihm jedoch eine Teilschuld nachgewiesen, wodurch er mithaftete und somit lediglich die Hälfte der geforderten Summe erhielt. Wer täglich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, für den empfiehlt sich unter Umständen eine spezielle Versicherung für den Rechts-Schutz, welche auf den Radverkehr ausgerichtet ist. Diese gibt es beispielsweise kostenlos für Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und umfasst sowohl die Rechtsberatung wie auch die Zahlung sämtlicher anfallender Kosten im Falle eines Gerichtsverfahrens.

3 Gedanken zu „Rechte und Pflichten als Radfahrer“

  1. Der Autofahrer sollte normalerweise alles zahlen, ich meine es hätte ja auch ein Fußgänger ausrutschen können und sich dabei verletzen können. Bei dem Fall hätte der Autofahrer dann alles zahlen müssen. Das ist einfach bescheuert geregelt, da der Autofahrer für ein einwandfreies Auto zu sorgen hat.

  2. Vergangene Woche war ich mal wieder in der vermeindlichen Fahrradhaupstadt unseres Landes, im westfälischen Münster. Und beinahe bin ich direkt von einem Radfahrer umgefahren worden. Die haben dort scheinbar mehr Rechte als Autofahrer.

    Solche „Kampf-Radler“ sollten auch rigoroser von der Polizei verfolgt werden. Wenn man überlegt, wie stark Autofahrer unter Beobachtung stehen sind dies sicherlich notwendige Maßnahmen!

  3. Also in Münster ist es so, dass es auch spezielle Fahrradpolizisten gibt. Die habe ich dort noch nicht selbst gesehen, aber es gab mal eine Reportage im Fernsehen dazu. Ich denke , das ist aufgrund der zahlreichen Radfahrer auch sinnvoll. Zu dem geschilderten Fall mit dem Radfahrer kann man wohl sagen, dass die Einigung akzeptabel ist. Wäre der Fahrradweg nicht explizit ausgewiesen gewesen , hätte der Autofahrer wohl alles zahlen müssen, denn Fahrradfahrer sind im Straßenverkehr ansonsten genauso berechtigt wie ein Autofahrer.

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