Schufa & Co müssen einmal jährlich kostenlos Auskunft geben

Bisher musste man für eine Auskunft bei der Schufa 7,60 Euro bezahlen. Nun ist dies, zumindestens für einmal pro Jahr, kostenlos. Zu verdanken hat man diese Änderung der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), mit der unter anderem die „Auskunft an den Betroffenen“ (Paragraf 34 Absatz 8 BDSG) geregelt wird.
Auch müssen die Auskunfteien, wie Schufa, Creditreform oder Infoscore erklären, nach welchen Maßstäben die Kreditwürdigkeit von Konsumenten beurteilt wird. Die Regierung begrüßt die neue Transparenz, die Opposition kritisiert dagegen, dass die Änderungen nicht ausreichend seien.

6 Gedanken zu „Schufa & Co müssen einmal jährlich kostenlos Auskunft geben“

  1. Eine sehr gute Regelung, zumal es ja um die „eigenen“ Daten geht, die dort gespeichert werden.

  2. Gut das ich bei der Prepaid Mastercard keine Angst haben musste vor einer Schufa Anfrage, dort steht man schließlich schneller drin als man gucken kann.

  3. Schufa

    Seit 1. April 2010 hat jeder Verbraucher das Recht, einmal im Jahr seine bei Auskunfteien gespeicherten Daten schriftlich abzurufen. So kontrollieren Sie, ob die Angaben vollständig und richtig sind. Die kostenlose Datenübersicht enthält unter anderem Informationen über Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral.

  4. Ich habe letztens gehört, dass wenn man häufig Sachen bestellt und dann wieder zurückschickt, bekommt man schlechtere Werte bei der Schufa.

    Was macht das bitte für einen Sinn?

  5. @ Tanja: Ja, das kann ich bestätigen. Einem Freund von mir ist das passiert. Hat er letztens bei der Schufa-Auskunft erfahren.

    Also vorsicht beim vielen Zurückschicken 🙂

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