Fehlgeschlagene Existenzgründungen, unüberlegte Ratenkäufe, Ehescheidung und eine unzureichende Beratung vor der Aufnahme von Krediten und bei der Anlage von Ersparnissen beispielsweise sind nur einige der Gründe, warum zahlreiche private Haushalte in Deutschland hoffnungslos überschuldet sind. Die betroffenen Haushalte sollten als Erstes eine kostenlose Schuldnerberatung, welche bundesweit angeboten wird, in Anspruch nehmen. Doch in vielen Fällen kann auch eine Schuldnerberatung nicht mehr helfen und den betroffenen Personen bleibt als einziger Ausweg, eine Privatinsolvenz zu beantragen um wenigstens in einigen Jahren wieder ein neues, schuldenfreies Leben beginnen zu können.
Die Personen, welche die Privatinsolvenz nutzen wollen, um einen finanziellen Neuanfang zu beginnen, können in sechs bis sieben Jahren wieder schuldenfrei sein, wenn diese alle Stufen des Insolvenzverfahrens durchlaufen. Diese Zeit ist eine schwierige Zeit für die Betroffenen, aber die zeitliche Befristung und die Hoffnung auf ein schuldenfreies Leben nach sechs beziehungsweise sieben Jahren motiviert die Betroffenen, diese Zeit durchzustehen. Die Gerichtskosten der Privatinsolvenz müssen von den betroffenen Personen selbst getragen werden, allerdings werden diese Kosten den betroffenen Personen langfristig gestundet. Somit kann jeder Betroffene die Privatinsolvenz beantragen, um künftig wieder ein schuldenfreies Leben führen zu können. Um nach Ablauf von sechs beziehungsweise sieben Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen strenge Auflagen während des gesamten Insolvenzverfahrens erfüllt werden.
Bereits nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Betroffenen wieder beginnen, Kapital anzusparen oder beispielsweise in Gold als Wertanlage zu investieren und so einem Wertverlust durch Inflation vorzubeugen, denn einen Kredit werden die Betroffenen nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens in den Jahren danach nicht erhalten. Die Eröffnung eines neuen Girokontos ist oftmals schwierig, aber nicht aussichtslos, die meisten Sparkassen und einige Banken eröffnen Schuldnern ein Girokonto auf Guthabenbasis. Eine gesetzliche Pflicht zur Eröffnung eines Guthabenkontos besteht für die Geldinstitute allerdings nicht, sodass Betroffene manchmal mehrere Geldinstitute aufsuchen müssen, bevor Sie ein Guthabenkonto erhalten. Deshalb ist es nur zu empfehlen, bereits während des Insolvenzverfahrens finanzielle Rücklagen zu bilden, für den Fall, dass plötzlich dringend Bargeld benötigt wird.
Die Privatinsolvenz sollte aber wirklich der letzte Weg aus dem Debakel sein. Man sollte einfach möglichst zusehen, dass es nicht dazu kommt. Das geht am besten durch vernünftigers und nachhhaltiges Wirtschaften.
Ich denke auch, dass viele Menschen denken, dass die Privatinsolvenz eine gute Möglichkeit ist, ihre Schulden loszuwerden. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, beachten viele nicht.
Bei einer Schuldnerberatung wird man Top beraten im Hinblick auf Möglichkeiten und Ausweg aus der Schuldenfalle!
Wie Michael schon sagte, eine Privatinsolvenz sollte die letzte Option sein. Damit es schon gar nicht soweit kommt, sollte jeder schon so früh wie möglich damit beginne, sich mit Finanzen und Haushaltsbuchführung zu beschäftigen. Nur wer seine Einnahmen und Ausgaben im Griff hat, tappt nicht in die Schuldenfalle. Ebenso sollte man niemals Konsumgüter (Fernseher, Kleidung, …) via Ratenzahlung kaufen.
Auf gar keinen Fall für unnötige Sachen wie Fernseher etc. auf Pump kaufen, bei vielen Krediten verliert man nun mal auch schnell die Übersicht.
Heut zu Tage wird doch für jeden Mist ein Kredit aufgenommen. Viele finanzieren sich Ihre Multimediageräte und wissen gar nicht, was alles passieren kann wenn man die monatlichen Raten nicht mehr stemmen kann, oder nehmen zuviele Kredite auf und verlieren leicht den Überblick. Zu wenige sparen heut zu Tage noch auf das, was Sie haben möchten. Stattdessen wird einfach ein Kredit oder Finanzierung aufgenommen.. Das ist nicht der richtige Weg.
Ich schließe mich der Meinung von Michael an, dass die Privatinsolvenz die letzte Option sein sollte.Weil wer hat schon Lust darauf 6 Jahre lang von seinem Gehalt nur den Mindestsatz behalten zu dürfen.
Ich habe alle obigen Kommentare gelesen und stimme Michael ebenfalls zu.